MEDIZIN mit MENSCHLICHKEIT

Patienteninformation zum Datenschutz

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Nach den für uns einschlägigen Datenschutzbestimmungen (dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz – KDG – in Bezug auf KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH und der europäischen Datenschutz-Grundverordnung – EU DS-GVO – in Bezug auf die Chefarztambulanzen) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck wir Ihre Daten erheben, speichern oder weiterleiten.

Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie bezüglich des Datenschutzes haben.

I.    Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung

Die KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH und die ihr angeschlossenen Chefarztambulanzen erheben und verarbeiten Ihre Daten. Sie sind somit im Sinne des Datenschutzes für die Datenverarbeitung verantwortlich.

1.    Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist:

KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH
vertreten durch Ihren Geschäftsführer, Herrn Andreas Hauke
Hervester Straße 57
45768 Marl

II.    Datenschutzbeauftragter

Der Krankenhausträger hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt.
Bitte nehmen Sie bei Fragen gerne Kontakt auf:

Helmut Hark
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter GDDcert

Bürostandort:
St. Elisabeth-Krankenhaus Dorsten
Pfarrer-Wilhelm-Schmitz-Straße 1
46282 Dorsten

E-Mail: h.hark@kkrn.de

III.    Welche Daten werden von uns verarbeitet?

Wir verarbeiten in unseren Krankenhäusern und in den unseren Krankenhäusern angeschlossenen Chefarztambulanzen Ihre personenbezogenen Daten und Daten aus der besonderen Kategorie personenbezogener Daten.

Unter den Begriff der personenbezogenen Daten fallen alle Informationen, die sich auf Sie als natürliche Person beziehen und die man Ihnen zuordnen kann. Dazu zählen unter anderem Vor- und Nachname sowie gegebenenfalls der Geburtsname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse und Abrechnungsdaten.

Weitergehende Informationen, die sich auf Ihre körperliche oder geistige Gesundheit, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsleistungen beziehen, und aus denen Informationen über Ihren Gesundheitszustand hervorgehen, bezeichnet man als Gesundheitsdaten. Gesundheitsdaten sind besonders sensible personenbezogene Daten (besondere Kategorie personenbezogener Daten i. S. d. Art. 9 EU DS-GVO/§ 11 KDG). Zu diesen Daten zählen unter anderem Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge, Entlassmanagement und Befunde, die wir oder andere Ärzte, Krankenhäuser oder (Psycho-)Therapeuten, bei denen Sie in Behandlung sind, erheben. Zur besseren Übersichtlichkeit verwenden wir für die Daten aus der besonderen Kategorie personenbezogener Daten im Folgenden den Oberbegriff Gesundheitsdaten.

Der Oberbegriff der Datenverarbeitung umfasst sämtliche Vorgänge mit Daten, unter anderem die Erhebung, Abfrage, Erfassung, Speicherung, Nutzung, Übermittlung und Bereitstellung.

IV.    Datenerhebung

Die entsprechenden Daten erheben wir grundsätzlich — sofern möglich — bei Ihnen selbst. Teilweise kann es jedoch vorkommen, dass wir von anderen Krankenhäusern, die Ihre Erst- oder Vorbehandlung durchgeführt haben, von niedergelassenen Ärzten, Fachärzten, Medizinischen Versorgungszentren (sogenannten MVZ), usw. Sie betreffende personenbezogene Daten sowie Ihre Gesundheitsdaten erhalten. Diese werden in unserem Krankenhaus im Sinne einer einheitlichen Dokumentation mit Ihren übrigen Daten zusammengeführt.

V.    Wer hat Zugriff auf Ihre Daten?

Die an Ihrer Behandlung beteiligten Personen haben Zugriff auf Ihre Daten, wozu auch Ärzte anderer Abteilungen zählen, sofern sie an einer fachübergreifenden Behandlung teilnehmen oder die Verwaltung, die die Abrechnung Ihrer Behandlung vornimmt.

Ihre Daten werden von Fachpersonal oder unter dessen Verantwortung verarbeitet. Dieses Fachpersonal unterliegt entweder dem sogenannten Berufsgeheimnis oder einer Geheimhaltungspflicht.

Der vertrauliche Umgang mit Ihren Daten wird gewährleistet!

VI.    Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und von Gesundheitsdaten ist aus Datenschutzgründen grundsätzlich nur zulässig, wenn sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben vorgeschrieben beziehungsweise erlaubt ist oder Sie als Patient in sie eingewilligt haben.

Die Grundlage dafür, dass der Krankenhausträger und die ihm angeschlossenen Chefarztambulanzen Ihre Daten datenschutzrechtlich verarbeiten dürfen, ergibt sich
hauptsächlich daraus, dass der Krankenhausträger und die Chefarztambulanzen für Ihre Versorgung und Behandlung zuständig sind. Auf dieser Grundlage gibt es unterschiedliche Gesetze und Verordnungen, die dem Krankenhausträger eine Verarbeitung der Daten erlauben.

1.    Verarbeitung zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten gem. Art. 9 Abs. 2 lit. h, Abs.3, § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG und Art. 6 Abs. 1 lit. b EU DS-GVO/§ 11 Abs.2 lit. h und § 6 Abs. 1 lit. c KDG

Wir verarbeiten die von Ihnen erhobenen Gesundheitsdaten gem. Art. 9 Abs. 2 lit. h, Abs. 3 EU DS-GVO i. V. m. § 22 Abs. 1 BDSG/§ 11 Abs. 2 lit. h KDG sowie die personenbezogenen Daten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b EU DS-GVO/§ 6 Abs. 1 lit. c KDG zum Zweck Ihrer medizinischen Behandlung aufgrund eines Vertrags zwischen Ihnen als Patient und uns als Krankenhausträger beziehungsweise als Chefarztambulanz (vgl. §§ 630a ff BGB). Eine derartige Datenverarbeitung zum Zwecke der Durchführung sowie der Dokumentation des Behandlungsgeschehens einschließlich des innerärztlichen und interprofessionellen Austauschs im Krankenhaus über den Patienten für die Behandlung ist gesetzlich zulässig.

Zulässig ist die Weitergabe der Gesundheitsdaten an die jeweils zuständigen Betreuungsteams innerhalb unserer Einrichtung und an unsere Krankenhausverwaltung sowie die Weitergabe von Gesundheitsdaten zu Abrechnungszwecken an den jeweiligen Kostenträger (zum Beispiel die gesetzliche Krankenversicherung oder die Deutsche Rentenversicherung).

In diesem Zusammenhang ist somit eine Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten aus präventiven, diagnostischen, therapeutischen, kurativen und auch nachsorgenden Gründen erlaubt. Ebenso sind danach Verarbeitungen zum Zwecke einer bestmöglichen Versorgung — in interdisziplinären Abstimmungen der Fachbereiche unserer Krankenhäuser und der ihnen angeschlossenen Ambulanzen zur Analyse und Erörterung von Diagnostik und Therapie, zur Vor-, Mit-, Weiterversorgung bzgl. Diagnostik, Therapie, Befunden sowie Krankheits-/Vitalstatus Verarbeitungen aus Qualitätssicherungsgründen, zum Erkennen und Bekämpfen von Klinikinfektionen sowie zur sozialen Betreuung und zum Entlassmanagement möglich.

2.    Verarbeitung der Gesundheitsdaten und/oder personenbezogener Daten aufgrund einer Einwilligung gem. Art. 9 Abs. 2 lit. a und Art 6 Abs. 1 lit. a EU DS-GVO/§ 11 Abs. 2 lit. a und § 6 Abs. 1 lit. b KDG

Eine Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten und/oder personenbezogenen Daten durch uns ist zulässig, wenn Sie uns eine Einwilligung zu der Verarbeitung der Daten erteilt haben. Die Einwilligungserklärung legt den oder die Zwecke fest, für die Sie in dem konkreten Anwendungsfall einwilligen und den Umfang der personenbezogenen Daten, die in diesem speziellen Zusammenhang verarbeitet werden können. Derartige Einwilligungen gem. Art. 9 Abs. 2 lit. a EU DS-GVO/§ 11 Abs. 2 lit a KDG können zum Beispiel im Hinblick auf Gesundheitsdaten die Datenweitergabe an Ihren Hausarzt oder den weiterbehandelnden Arzt, Konsiliarärzte, an die Privatversicherung oder Sozialhilfeträger zur direkten Abrechnung, externe Labore oder Apotheken erlauben.

Sofern die Einwilligung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung angegeben wird, genügt die Einwilligung in bestimmte Bereiche der wissenschaftlichen Forschung.

Einwilligungen können im Hinblick auf personenbezogene Daten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a EU DS-GVO/§ 6 Abs. 1 lit b KDG z. B. für den Zweck der Übermittlung einzelner Daten an den Empfang unserer Krankenhäuser oder an die dieser angeschlossenen Ambulanzen betreffen.

Wenn die Verarbeitung Ihrer Daten auf einer Einwilligung beruht, die Sie uns gegenüber erklärt haben, dann steht Ihnen das Recht zu, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Diesen Widerruf können Sie auf dem gleichen Wege wie die Einwilligung erklären. Ungeachtet dessen kann der Widerruf — schriftlich, per E-Mail oder Fax — an die oben unter Ziffer I. (Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung) genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Einer Angabe von Gründen bedarf es dabei nicht. Ihr Widerruf gilt allerdings erst
ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie diesen aussprechen. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen gelten auch für den möglichen Widerruf einer Einwilligungserklärung, die vor dem Wirksamwerden EU DS-GVO am 25. Mai 2018 uns gegenüber erteilt worden ist und die weiterhin ihre Gültigkeit behält.

3.    Verarbeitung der Gesundheitsdaten zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person gem. Art. 9 Abs. 2 lit. c und Art. 6 Abs. 1 lit. d und d EU DS-GVO/ § 11 Abs. 2 lit. c und § 6 Abs. 1 lit. e KDG

Eine Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten und auch personenbezogener Daten kann in Notsituationen zum erforderlichen Schutz lebenswichtiger Interessen Ihrer oder der einer anderen Person rechtmäßig erfolgen. Das ist der Fall, wenn Sie aus körperlichen (zum Beispiel bei körperlicher Unfähigkeit infolge von Ohnmacht) oder rechtlichen (fehlende Erklärungs- oder Geschäftsfähigkeit) Gründen nicht in der Lage sind, die Einwilligung in die Verarbeitung der Gesundheitsdaten selbst zu erteilen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung im Fall der Gesundheitsdaten ist Art. 9 Abs. 2 lit. c EU DS-GVO/§ 11 Abs. 2 lit c KDG, soweit in etwaigen Notfallsituationen eine Einwilligung nicht mehr eingeholt werden kann. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der sonstigen personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. d EU DS-GVO/§ 6 Abs. 1 lit. e KDG, bei dem es nicht notwendig ist, dass die betroffene Person nicht in der Lage ist einzuwilligen. Es reicht hier für die Zulässigkeit der Datenverarbeitung aus, dass sie für den Schutz der lebenswichtigen Interessen einer natürlichen Person erforderlich ist.

4.    Verarbeitung der Gesundheitsdaten, die Sie offensichtlich öffentlich gemacht haben gem. Art. 9 Abs. 2 lit. e EU DS-GVO/§ 11 Abs. 2 lit. e KDG

Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist zulässig, wenn Sie selbst bewusst diese Daten der Allgemeinheit zugänglich gemacht haben, zum Beispiel durch die Veröffentlichung in sozialen Medien.

5.    Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen gem. Art. 9 Abs. 2 lit. f und Art. 6 Abs. 1 lit. f EU DS-GVO/§ 11 Abs. 2 lit. f und § 6 Abs. 1 lit. g KDG

Die Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten durch uns ist zudem erlaubt, wenn sie erforderlich ist, um rechtliche Ansprüche, sei es in einem Gerichtsverfahren oder in einem Verwaltungsverfahren oder einem außergerichtlichen Verfahren, geltend zu machen, auszuüben oder zu verteidigen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der sonstigen personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken ist Art. 6 Abs. 1 lit. f EU DS-GVO/§ 11 Abs. 1 lit.g KDG.

6.    Verarbeitung der personenbezogenen Daten aufgrund des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 9 Abs. 2 lit. i EU DS-GVO, § 27 BDSG und Art. 6 Abs. 1 lit. c EU DS-GVO/§ 11 Abs. 2 lit. i und § 6 Abs. 1 lit. d KDG

Einige Verarbeitungen können aus Gründen des öffentlichen Interesses erforderlich sein. So kann beispielsweise die Verarbeitung für humanitäre Zwecke einschließlich der Überwachung von Epidemien und deren Ausbreitung oder in humanitären Notfällen insbesondere bei Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachten Katastrophen erforderlich sein. Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich in diesem Fall dann aus Art. 9 Abs. 2 lit. i EU DS-GVO/§ 11 Abs. 2 lit. i KDG.

Art. 9 Abs. 2 Buchst. i EU DS-GVO ist Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten aufgrund eines entsprechenden (hohen) öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Die Verarbeitung ist zulässig, wenn sie

- zum Schutz vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren oder
- zur Gewährleistung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Gesundheitsversorgung und
- zur Gewährleistung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und
Medizinprodukten erforderlich ist.

Wir übermitteln Daten an Dritte, sofern hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Beispiele für gesetzliche Offenbarungspflichten:

- §§ 6 ff. Infektionsschutzgesetz: Meldepflichten für bestimmte Krankheiten und den Nachweis von bestimmten Krankheitserregern.
- § 17a Röntgenverordnung: Vorlage von Patientenunterlagen an die Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung bei der Anwendung von Röntgenstrahlen
- § 294a SGB V: Mitteilungspflicht gegenüber Krankenkassen zu Krankheitsursachen und drittverursachten Gesundheitsschäden
- § 295 SGB V: Pflicht zur Datenübermittlung an Kassenärztliche Vereinigungen zum Zweck der Abrechnung ärztlicher Leistungen
- § 276 Abs. 2 SGB V: Pflicht der Leistungserbringer zur Übermittlung von Sozialdaten auf Anforderung des Medizinischen Dienstes, soweit für gutachtliche Stellungnahme und Prüfung erforderlich
- § 100 SGB X: allgemeine Auskunftspflicht des Arztes gegenüber Leistungsträgern der Sozialversicherung
- §§ 138, 139 StGB: Anzeigepflicht bei drohenden Straftaten von besonderer Schwere
- § 97 Insolvenzordnung (InsO): Auskunftspflichten des Schuldners im Insolvenzverfahren
- § 97 Telekommunikationsgesetz (TKG): Verarbeitung sog. Verkehrsdaten zu Abrechnungszwecken der Telefonnutzung

Dabei halten wir insbesondere die berufsrechtlichen und strafrechtlichen Vorgaben zur Wahrung des Berufsgeheimnisses ein.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sonstiger personenbezogener Daten aufgrund unserer rechtlichen Verpflichtung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c EU DS-GVO/§6 Abs. 1 lit. d KDG.

7.    Verarbeitung der Gesundheitsdaten aufgrund im öffentlichen Interesse liegender Archivzwecke, wissenschaftlicher oder historischer Forschungszwecke und zu statistischen Zwecken gem. Art. 9 Abs. 2 lit. j, Art. 89 Abs. 1 EU DS-GVO, §§ 22, 27, 28 BDSG/§ 11 Abs. 2 lit j KDG

Art. 9 Abs. 2 lit. j EU DS-GVO betrifft die Verarbeitung besonderer Kategorien personen- bezogener Daten für:

- im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke,
- wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder
- statistische Zwecke gemäß Art. 89 Abs. 1 EU DS-GVO.

Die Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten ist für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke zulässig, wenn die Verarbeitung zu diesen Zwecken erforderlich ist und unsere Interessen an der Verarbeitung Ihre Interessen an einem Ausschluss der Verarbeitung erheblich überwiegen.

In solchen Ausnahmefällen sehen wir angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Interessen gem. § 22 Abs. 2 S. 2 BDSG vor.

Ergänzend zu den in § 22 Abs. 2 BDSG genannten Maßnahmen anonymisieren wir zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken verarbeitete Gesundheitsdaten, sobald dies nach dem Forschungs- oder Statistikzweck möglich ist, es sei denn, Ihre berechtigten Interessen stehen dem entgegen. Bis dahin speichern wir die Merkmale gesondert, mit denen Einzelangaben über Ihre persönlichen oder sachlichen Verhältnisse Ihnen zugeordnet werden können.

Diese dürfen mit den Einzelangaben nur zusammengeführt werden, soweit der Forschungs- oder Statistikzweck dies erfordert. Wir dürfen personenbezogene Daten nur veröffentlichen, wenn Sie eingewilligt haben oder dies für die Darstellung von Forschungsergebnissen über Ereignisse der Zeitgeschichte unerlässlich ist.

Darüber hinaus ist die Verarbeitung der Gesundheitsdaten zulässig, wenn sie für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke erforderlich ist. Wir sehen dabei angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Interessen gem. § 22 Abs. 2 S. 2 BDSG vor. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Interessenabwägung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f EU DS-GVO/§ 6 Abs. 1 lit. g KDG.

Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten.

Einige nicht abschließende Beispiele für zulässige Verarbeitungsvorgänge in Krankenhäusern und Ambulanzen im Rahmen einer Interessenabwägung sind:

- Prüfung und Optimierung von Verfahren zur Bedarfsanalyse und direkter Kundenansprache,
- Werbung oder Markt- und Meinungsforschung, soweit sie der Nutzung Ihrer Daten
nicht widersprochen haben,
- Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs unseres Unternehmens,
- Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
- Videoüberwachungen dienen der Sammlung von Beweismitteln bei Straftaten. Sie dienen damit dem Schutz von Gästen und Mitarbeitern sowie der Wahrnehmung des Hausrechts.
- Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit (zum Beispiel Zutrittskontrollen),
- Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts,
- Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten.

VII.    Datenübermittlung in Drittländer

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums — EWR) findet nicht statt und ist auch nicht geplant.

VIII.    Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?

Wir nutzen grundsätzlich keine automatisierte Entscheidungsfindung. Wir setzen kein Profiling ein. Wir verarbeiten Ihre Daten also nicht mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte von Ihnen zu bewerten. Die Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten und sonstigen personenbezogenen Daten erfolgt nach den oben dargelegten rechtlich verankerten Grundsätzen.

IX.    Betroffenenrechte

Ihnen stehen sogenannte Betroffenenrechte zu, das heißt Rechte, die Sie als im Einzelfall betroffene Person ausüben können. Diese Rechte können Sie jederzeit formlos gegenüber dem Krankenhausträger oder einer der Ambulanzen gelten machen.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Rechte:

1.    Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO und § 17 KDG

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten.

2.    Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO und § 18 KDG

Wenn Sie feststellen, dass unrichtige Daten zu Ihrer Person verarbeitet werden, können Sie Berichtigung verlangen. Unvollständige Daten müssen unter Berücksichtigung des Zwecks der Verarbeitung vervollständigt werden.

3.    Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO und § 19 KDG

Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen, wenn bestimmte Löschgründe vorliegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind.

4.    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO und § 20 KDG

Sie haben das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten. Dies bedeutet, dass Ihre Daten zwar nicht gelöscht, aber gekennzeichnet werden, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken.
In folgenden Fällen schränken wir die Verarbeitung Ihrer Daten automatisch ein:

- Ihre Behandlung ist bei uns abgeschlossen und abgerechnet.
- Wenn Ihre Daten nach abgeschlossener Behandlung zu Zwecken der Ausbildung, der Fort- und Weiterbildung von Ärzten und von Angehörigen anderer Berufe des Gesundheitswesens verwendet werden.

5.    Recht auf Widerspruch gegen unzumutbare Datenverarbeitung nach Art. 21 DS-GVO und § 23 KDG

Sie haben grundsätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht auch gegen rechtmäßige Datenverarbeitungen, die im öffentlichen Interesse liegen, in Ausübung öffentlicher Gewalt oder aufgrund des berechtigten Interesses einer Stelle erfolgen.

6.    Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen

Unabhängig davon, dass es Ihnen freisteht, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtlich nicht zulässig ist. Dies ergibt sich aus § 48 KDG und Art. 77 DS-GVO. Die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde kann formlos erfolgen.

X. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Der Krankenhausträger und die Ambulanzen sind als Behandelnde gern. § 630f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, eine Dokumentation über Ihre Behandlung zu führen. Dieser Verpflichtung können der Krankenhausträger und die Ambulanzen in Form einer in Papierform oder elektronisch geführten Patientenakte nachkommen. Diese Patientendokumentation wird auch nach Abschluss Ihrer Behandlung vom Krankenhaus verwahrt. Auch dazu ist der Krankenhausträger gesetzlich verpflichtet.

Der Behandelnde ist gesetzlich verpflichtet die Patientenakte mindestens zehn Jahre (§ 630f Abs. 3 BGB) aufzubewahren. Darüber hinaus können sich aufgrund spezieller gesetzlicher Regelungen längere Aufbewahrungsfristen ergeben. Zu nennen sind hier etwa die
Röntgenverordnung (RöV), die Strahlenschutzverordnung (StrISchV), die Apothekenbetriebsordnung (ApBetr0), das Transfusionsgesetz (TFG), und viele mehr. Diese gesetzlichen Regelungen schreiben unterschiedliche Aufbewahrungsfristen vor.

Daneben ist zu beachten, dass Krankenhäuser und Ambulanzen Patientenakten auch aus Gründen der Beweissicherung bis zu 30 Jahre lang aufbewahren können. Dies folgt daraus, dass Schadensersatzansprüche, die Patienten gegenüber dem Krankenhaus oder der Ambulanz geltend machen, gem. § 199 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) spätestens in 30 Jahren verjähren. Ein Haftungsprozess könnte also erst Jahrzehnte nach Beendigung der Behandlung gegen den Behandelnden anhängig gemacht werden. Würde das Krankenhaus oder die Ambulanz mit der Schadensersatzforderung eines Patienten wegen eines behaupteten Behandlungsfehlers konfrontiert und wären die entsprechenden Krankenunterlagen inzwischen vernichtet, könnte dies zu erheblichen prozessualen Nachteilen für das Krankenhaus beziehungsweise die Ambulanz führen.
Aus diesem Grunde wird Ihre Patientenakte bis zu 30 Jahre lang aufbewahrt.