Kontakt
KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH
Hervester Straße 57
45768 Marl
Telefon: 02365 911-0
Telefax: 02365 911-300
info@kkrn.de
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03.03.2021 - Marien-Hospital: Diagnose und Behandlung in Zeiten von Corona - Telefonische Chefarzt-Sprechstunde
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05.03.2021 - St. Sixtus-Hospital: Telefonische Corona-Sprechstunde
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17.04.2021 - Segensfeier für Schwangere
Annabergkapelle, Annaberg, Haltern am See -
17.04.2021 - Segensfeier für Schwangere
Annabergkapelle, Annaberg, Haltern am See
Informationen zum Coronavirus
Die KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH informiert
Um Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Themen rund um das Coronavirus zu geben, haben wir Ihnen die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt.
Allgemeine Infos rund um die Corona-Schutzimpfung
Sie haben viele Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung?
Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten rund um die Corona-Schutzimpfung finden Sie hier.
Weitere offizielle Informationen zur Corona-Schutzimpfung sowie zum Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit www.zusammengegencorona.de.
Aktuelle Informationen zum Stand der Corona-Schutzimpfung in Nordrhein-Westfalen, zum Impfablauf und zu den Impfzentren finden Sie zusätzlich auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Hinweis:
Bitte informieren Sie sich aus seriösen Quellen über die Impfung und seien Sie grundsätzlich kritisch gegenüber zweifelhaften Meldungen.
Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung
Quelle: Bundesministerium für GesundheitWas Sie zur Corona-Schutzimpfung wissen müssen
Quelle: Bundesministerium für GesundheitImpfstoffe für Deutschland
Quelle: Bundesministerium für GesundheitUnsere aktuellen Besuchsregelungen
Allgemeiner Besucherstopp in allen Kliniken des Klinikverbundes
Besuche von Angehörigen sind generell nicht mehr erlaubt. Jedoch gibt es Ausnahmeregelungen:
Besuche sind ab dem 6. (und anschließend 11., 16. usw.) stationären Aufenthaltstag unter bestimmten Vorraussetzungen möglich.
Voraussetzung: Der Besucher muss im Vorfeld vom Patienten als Kontaktperson benannt worden sein. Weiterhin muss ein negatives Ergebnis des Antigen-Schnelltests vorliegen, der vor Betreten des Krankenhauses von uns durchgeführt wird.
Zeitraum des Besuchs: 15 bis 17 Uhr (letzter Einlass um 17 Uhr)
Dauer des Besuchs: maximal 30 minuten
Ausnahmen: In besonderen Fällen (demente oder sterbende Patienten) können Ausnahmen hinsichtlich der Besuchsregelung individuell abgesprochen werden. Väter dürfen weiterhin bei der Geburt dabei sein.
Beim Aufenthalt im Krankenhaus müssen alle Besucher einen Mund-Nasen-Schutz tragen (wichtig: Alle Masken mit Ventil sind für Besucher der KKRN-Krankenhäuser nicht zulässig). Das Betreten des Krankenhauses durch Besucher, die Symptome aufweisen, welche auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, ist untersagt.
Bitte drucken Sie unseren Besucher-Fragebogen vollständig ausgefüllt aus und bringen ihn zu Ihrem Krankenhaus-Besuch mit.
Alle Cafeterien bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Arztpraxen mit Testbereitschaft
KEINE AMBULANTEN TESTS IM KRANKENHAUS
Patienten, bei denen Verdacht auf das Coronavirus besteht, sind weiterhin dazu angehalten, sich vorerst telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung zu setzen. Wer sich auf das Virus testen lassen möchte, weil am Urlaubsort ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss, findet hier eine Liste der Arztpraxen mit Testbereitschaft.
Besuchsregelung
Quellen und weitere Informationen zum Nachlesen:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Stand: 03.03.2021