Aktuelle Besuchsregelung
Aktuelle Besuchszeiten: täglich von 11 bis 19 Uhr.
Ausgenommen hiervon sind werdende Väter und Väter von entbundenen Müttern auf der Neugeborenen-Station und Besucher sterbender Patienten sowie begründete, medizinische Ausnahmefälle in Absprache mit dem behandelnden Arzt.
Voraussetzungen:
- 2 Besucher / 1 Patient / 1 Tag / 1 Stunde
- ALLE Besucher müssen negativ GETESTET sein // Vorlage eines offiziellen Antigen-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden ist (die Testpflicht gilt auch für Besucher mit Booster-Impfung und Besucher, die zweimal geimpft und in den vorangegangenen drei Monaten von einer Corona-Infektion genesen sind)
- zwingendes Tragen eines selbst mitgebrachten medizinischen Mund-Nasen-Schutzes für Besucher (in der Zentralen Notaufnahme, im Isolierbereich und auf der Intensivstation gilt eine FFP2-Maskenpflicht)
- 2 Besucher pro Patientenzimmer (bei Mehrbett-Zimmern)
- Einhaltung der Abstandsregelung von 1,5 Metern - AUCH IM PATIENTENZIMMER
- Voraussetzung für den Besuch der Cafeterien ist 3G.
- Voraussetzung für KKRN-aktiv-Kurse, Physikalische Therapie und Physiotherapie // 2G+ // Vorlage eines offiziellen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist // Ausnahmen: Menschen mit Booster-Impfung oder jene, die zweimal geimpft und innerhalb der vorangegangenen drei Monate von einer Corona-Infektion genesen sind (Vorlage eines offiziellen Impfzertifikats oder Genesenen-Nachweises)
Ausnahmen:
- In besonderen Fällen (z. B. bei dementen oder sterbenden Patienten, aber auch bei stationär behandelten Kindern und Jugendlichen) können Ausnahmen hinsichtlich der Besucherregelung individuell mit den behandelnden Ärzten abgesprochen werden.
- Besuche bei Covid-positiven Patienten sind in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzten möglich.
- Patienten, die auf der Aufnahme- oder Isolierstation liegen, dürfen keinen Besuch erhalten.
Das Betreten des Krankenhauses durch Besucher, die Symptome aufweisen, welche auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, ist weiterhin untersagt.
Neue Lockerungen in der Geburtshilfe:
Partner dürfen beim vorgeburtlichen Gespräch dabei sein. Sie dürfen die Schwangere bei Aufnahme mit in den Kreißsaal begleiten und nach der Geburt sind Besuche vom Vater erlaubt.
Für alle Impfwilligen: Termin zur Booster-Impfung vereinbaren
Alle Impfwilligen können in MVZ-Praxis für Allgemein- und Nuklearmedizin am St. Elisabeth-Krankenhaus Dorsten einen Termin zur Booster-Impfung vereinbaren. Die Anmeldung ist täglich von 7 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 02362 29-58203 sowie unter der E-Mail-Adresse nuklearmedizin@mvz-rn-gmbh.de möglich.
Testzeiten/Testzentren
Reservieren Sie gerne schon vorab für das Dorstener St. Elisabeth-Krankenhaus, das Halterner St. Sixtus-Hospital und Marler Marien-Hospital einen Online-Termin:
Online-Termin im Testzentrum am St. Elisabeth-Krankenhaus Dorsten vereinbaren.
Online-Termin im Testzentrum am St. Sixtus-Hospital Haltern am See vereinbaren.
Online-Termin im Testzentrum am Marien-Hospital Marl vereinbaren.
Bürgertestzentrum MVZ Ruhrgebiet Nord am St. Elisabeth-Krankenhaus Dorsten
Montag bis Freitag | 7 - 17 Uhr | |
Samstag, Sonntag u. Feiertag | 8 - 17 Uhr | |
Bürgertestzentrum MVZ Ruhrgebiet Nord am St. Sixtus-Hospital Haltern am See | ||
Montag bis Freitag | 7 - 17 Uhr | |
Samstag, Sonntag u. Feiertag | 7.30 - 14 Uhr | |
Bürgertestzentrum MVZ Ruhrgebiet Nord am Marien-Hospital Marl | ||
Montag bis Samstag | 6.15 - 17 Uhr | |
Sonntag u. Feiertag | 8 - 17 Uhr | |
Gertrudis-Hospital Herten-Westerholt | ||
Montag bis Freitag | 11 - 12 Uhr |
In Dorsten, Haltern und Marl haben Sie auch die Möglichkeit, einen Termin über die chayns-App zu vereinbaren (IOS oder Android) und das Testergebnis anschließend auf das Smartphone zu erhalten.
Weitere Teststellen in Ihrer Umgebung im Kreis Recklinghausen finden Sie hier: Corona-Tests | Kreis Recklinghausen (kreis-re.de)
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